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Zentraldeponie Hubbelrath GmbH
Erkrather Landstr. 81
40629 Düsseldorf
T +49 211 302693-0
F +49 211 302693-21
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Zentraldeponie Hubbelrath im Deponiebetrieb

ZDH: Betrieb einer DK-II-Deponie

Maßgebend für den Betrieb einer Deponie ist die Deponie­verordnung. Geregelt werden hier u. a. die Voraus­setzungen für die Ablagerung und das Annahme­verfahren. Vier ausgewählte Bausteine des Deponie­betriebs werden nachfolgend erläutert.


Annahme, Prüfung und Identifikation

Vor der Annahme auf der Zentraldeponie Hubbelrath hat der Abfallerzeuger eine Deklarations­analyse nach Deponie­verordnung einzureichen. Diese wird geprüft und es wird eine Annahme­erklärung ausgesprochen, wenn die Zuordnungs­werte eingehalten werden.

Hier geht es zum Annahmekatalog der ZDH

Bei nicht gefährlichen Abfällen wird ein Abfall­pass ausgestellt, der bei jeder Abfall­anlieferung mitzuführen ist, um die angelieferten Abfälle eindeutig zu identifizieren. Bei gefährlichen Abfällen erfolgen die Anfrage zur Ablagerung und die Annahme­erklärung auf elektronischem Wege (elektronisches Begleitschein­verfahren) mit gleichzeitiger Kenntnisnahme durch die Überwachungs­behörde. Jede Anlieferung ist elektronisch anzumelden und die Annahme und die ordnungsgemäße Deponierung werden elektronisch bestätigt, ebenfalls mit gleichzeitiger Kenntnisnahme durch die Überwachungs­behörde (gläserner Weg).

ZDH Waage im Eingangsbereich

Zuordnungskriterien als Teil der Annahmekontrolle

Abfälle werden auf der Basis einer einheitlichen EU-Vorgabe nach Herkunfts­bereich und Art klassifiziert. Die Klassifizierung ist im Abfall­verzeichnis in der entsprechenden Verordnung festgelegt (AVV). Sie besteht aus einer sechsstelligen Ziffer, die sich aus jeweils zwei Ziffern für „allgemeine Herkunft“, „spezifische Branche“ und „Art“ zusammensetzt.

Das Annahme­verfahren definiert Pflichten für den Abfall­erzeuger und den Deponie­betreiber. Zu den Pflichten des Abfall­erzeugers vor der Anlieferung gehört die grundlegende Charakterisierung des Abfalls. Sie beinhaltet u. a. die Abfall­herkunft und die Abfall­beschreibung in Form des Abfall­schlüssels und der Abfall­bezeichnung nach Abfallverzeichnis­verordnung. Die Abfälle werden durch den Erzeuger alle 1.000 t, mindestens jedoch einmal jährlich beprobt, um die Einhaltung der Zuordnungskriterien zu überprüfen.

DepV definiert Zuordnungskriterien von Deponien

Beispiele für die Pflichten des Deponiebetreibers bei der Anlieferung (Annahmekontrolle) sind: 

  • Prüfung, ob für den Abfall die grundlegende Charakterisierung vorliegt
  • Feststellung der Masse, Kontrolle des Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  • Kontrolle der Unterlagen mit den Angaben der grundlegenden Charakterisierung
  • Sichtkontrolle vor und nach dem Abladen
  • Kontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe und Geruch

Zusätzlich zu den Analysen, die der Erzeuger durchführen lässt, und der Kontrolle aller Unterlagen bei der Anlieferung werden auch von Seiten des Deponiebetreibers Proben genommen und eigene Analysen durchgeführt. Bei nicht gefährlichen Abfällen wird eine Probe der ersten 500 t analysiert, anschließend eine Probe alle 5.000 t. Bei gefährlichen Abfällen ist es eine Probe für die ersten 50 t, danach einmal je 2.500 t.

Ordnung muss sein: Abfallablagerung

ZDH dokumentiert Ablagerung von Abfällen

Die Deponieabschnitte der ZDH sind in einem Raster eingeteilt, dessen Teilflächen höchstens 2.500 m² groß sind. Die Abfallablagerung erfolgt mit verdichtetem Einbau und einer Dokumentation im Abfallkataster. Damit ist sichergestellt, dass nachvollziehbar ist, welcher Abfall wann und in welchem Teilstück abgelagert wurde.

Dokumentation in Jahresberichten

Zahlreiche Daten, den Deponie­betrieb betreffend, werden regelmäßig gemessen und geprüft. Die Auf­zeichnung erfolgt von der ersten Ablagerung bis zum Ende der Nachsorge­phase. Nachfolgende Informationen werden gemeldet.

  • Angenommene Abfall­menge nach Abfall­art und Abfall­herkunft
  • Dokumentation der Eingangs­kontrolle 
  • Eingeleitete Oberflächen­wassermenge mit Analytik
  • Setzungs­messungen
  • Wetter­daten
  • Verfülltes Deponie­volumen, vorhandenes Restvolumen
  • Angefallene Sicker­wassermenge mit Entsorgungsweg und Analytik 
  • Grundwasser­stände und -beschaffenheit sowie Grundwasser­analytik mit Kontrolle der Auslöse­schwellen
  • Inspektions­berichte zu den Sickerwasser­sammelleitungen

Der geprüfte Jahresbericht kann auf der Internetseite ADDISweb des Landes­umweltamtes eingesehen werden. Zur Daten­erfassung stehen auf dem Gelände der Zentraldeponie Hubbelrath eine Wetter­station, vier Sickerwasser­probenannahmestellen, vier Oberflächenwasser­probenannahmestellen und 30 Grundwasser­messstellen, sowohl im Anstrombereich als auch im Abstrombereich, zur Verfügung.

  • Hier geht es zur Website ADDISweb des Landesumweltamtes

Kleinanlieferung
Für die Bürgerinnen und Bürger der Landes­hauptstadt Düsseldorf gibt es im Eingangs­bereich der ZDH einen Kleinanlieferer­bereich für Abfälle aus privaten Haus­halten.
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