Kleinanlieferung
Für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es im Eingangsbereich der ZDH einen Kleinanliefererbereich für Abfälle aus privaten Haushalten.
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Zentraldeponie Hubbelrath GmbH
Erkrather Landstr. 81
40629 Düsseldorf
T +49 211 302693-0
F +49 211 302693-21
E-Mail
Vor der Annahme auf der Zentraldeponie Hubbelrath hat der Abfallerzeuger eine Deklarationsanalyse nach Deponieverordnung einzureichen. Diese wird geprüft und es wird eine Annahmeerklärung ausgesprochen, wenn die Zuordnungswerte eingehalten werden.
Hier geht es zum Annahmekatalog der ZDH
Bei nicht gefährlichen Abfällen wird ein Abfallpass ausgestellt, der bei jeder Abfallanlieferung mitzuführen ist, um die angelieferten Abfälle eindeutig zu identifizieren. Bei gefährlichen Abfällen erfolgen die Anfrage zur Ablagerung und die Annahmeerklärung auf elektronischem Wege (elektronisches Begleitscheinverfahren) mit gleichzeitiger Kenntnisnahme durch die Überwachungsbehörde. Jede Anlieferung ist elektronisch anzumelden und die Annahme und die ordnungsgemäße Deponierung werden elektronisch bestätigt, ebenfalls mit gleichzeitiger Kenntnisnahme durch die Überwachungsbehörde (gläserner Weg).
Abfälle werden auf der Basis einer einheitlichen EU-Vorgabe nach Herkunftsbereich und Art klassifiziert. Die Klassifizierung ist im Abfallverzeichnis in der entsprechenden Verordnung festgelegt (AVV). Sie besteht aus einer sechsstelligen Ziffer, die sich aus jeweils zwei Ziffern für „allgemeine Herkunft“, „spezifische Branche“ und „Art“ zusammensetzt.
Das Annahmeverfahren definiert Pflichten für den Abfallerzeuger und den Deponiebetreiber. Zu den Pflichten des Abfallerzeugers vor der Anlieferung gehört die grundlegende Charakterisierung des Abfalls. Sie beinhaltet u. a. die Abfallherkunft und die Abfallbeschreibung in Form des Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung nach Abfallverzeichnisverordnung. Die Abfälle werden durch den Erzeuger alle 1.000 t, mindestens jedoch einmal jährlich beprobt, um die Einhaltung der Zuordnungskriterien zu überprüfen.
Beispiele für die Pflichten des Deponiebetreibers bei der Anlieferung (Annahmekontrolle) sind:
Zusätzlich zu den Analysen, die der Erzeuger durchführen lässt, und der Kontrolle aller Unterlagen bei der Anlieferung werden auch von Seiten des Deponiebetreibers Proben genommen und eigene Analysen durchgeführt. Bei nicht gefährlichen Abfällen wird eine Probe der ersten 500 t analysiert, anschließend eine Probe alle 5.000 t. Bei gefährlichen Abfällen ist es eine Probe für die ersten 50 t, danach einmal je 2.500 t.
Die Deponieabschnitte der ZDH sind in einem Raster eingeteilt, dessen Teilflächen höchstens 2.500 m² groß sind. Die Abfallablagerung erfolgt mit verdichtetem Einbau und einer Dokumentation im Abfallkataster. Damit ist sichergestellt, dass nachvollziehbar ist, welcher Abfall wann und in welchem Teilstück abgelagert wurde.
Zahlreiche Daten, den Deponiebetrieb betreffend, werden regelmäßig gemessen und geprüft. Die Aufzeichnung erfolgt von der ersten Ablagerung bis zum Ende der Nachsorgephase. Nachfolgende Informationen werden gemeldet.
Der geprüfte Jahresbericht kann auf der Internetseite ADDISweb des Landesumweltamtes eingesehen werden. Zur Datenerfassung stehen auf dem Gelände der Zentraldeponie Hubbelrath eine Wetterstation, vier Sickerwasserprobenannahmestellen, vier Oberflächenwasserprobenannahmestellen und 30 Grundwassermessstellen, sowohl im Anstrombereich als auch im Abstrombereich, zur Verfügung.